Ruhezeiten
Die Ruhezeit bei Urnen beträgt 20 Jahre, bei Erdbestattungen 25 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist kann das Grablager neu belegt werden (ausgenommen Gemeinschaftsanlagen und Stille Wiese).
Urnengräber
In den Urnenanlagen kann das Nutzungsrecht für ein Urnengrab erworben werden. Die Lösegebühr ist im Voraus zu bezahlen, dazu kommt jährlich die Friedhofsunterhaltungsgebühr. Je nach Wunsch kann die Laufzeit verlängert werden. Gepflegt wird das Urnengrab durch die Angehörigen der Verstorbenen. In einem Urnengrab können bis zu zwei Urnen beigesetzt werden.
Urnengemeinschaftsanlagen
In einer Urnengemeinschaftsanlage liegen im Gegensatz zum persönlichen Einzelgrab verschiedene Verstorbene nebeneinander. Die Urnengemeinschaftsgräber sind hauptsächlich für Verstorbene, deren Angehörige die Pflege eines eigenen Grabes nicht übernehmen können. Die Pflege, Lösegebühr und Friedhofsunterhaltungsgebühr werden im Voraus bezahlt. Die Anlage wird von den Angehörigen gemeinsam genutzt, d.h. dort kann jeder seine Blumen außerhalb der Bepflanzung abstellen. Das Sauberhalten übernimmt das Friedhofspersonal.
Urnengemeinschaft für Ehepaare
Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, eine Urnengemeinschaftsanlage zu kaufen, in der die Ehepartner nebeneinander beigesetzt werden, anders als in der normalen Urnengemeinschaft. Die Pflege und Beplanzung der Grabstätte übernimmt das Friedhofspersonal über den gesamten Zeitraum, dabei werden ebenfalls alle Gebühren und die Unterhaltung sofort bezahlt.
Erdgräber
Für eine Sargbestattung gibt es die Möglichkeit, eine Kaufstelle zu lösen. Diese kann ein bis fünf Grablager umfassen, meistens üblich sind Doppelkaufstellen mit zwei Grablagern. In jedes Grablager können ein Sarg und eine Urne beigesetzt werden. Die Laufzeit einer Kaufstelle kann beliebig verlängert werden. Bei einem Reihengrab ist das allerdings nicht möglich. Die Pflege und Bepflanzung ist Aufgabe der Angehörigen.
Stille Wiese
Ähnlich einer Urnengemeinschaft gibt es für Erdbestattungen die Stille Wiese, bei der die verstorbenen Personen alle nebeneinander beigesetzt werden. Eine Platte oder ein Stein erinnert an die Namen. Die anfallenden Gebühren von Lösegebühr, Unterhaltung und Pflege werden ebenfalls im Voraus bezahlt.